Was ist Ihr Haus wert bei Erfurt, Jena oder Weimar?

Marktgerechte Immobilienbewertung für Wohnungen und Häuser

Sie wissen nicht, was Ihre Immobilie wirklich am Markt wert ist und wollen diese deshalb bewerten lassen?

Sie möchten Ihr Eigenheim, Ihre Kapitalanlage verkaufen oder wollen aus einem anderen Grund den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie wissen? Was würde Ihre Immobilie bei einem derzeitigen Verkauf einbringen? Wir erstellen für Eigentümer von Wohnungen oder Häusern Wertermittlungen* (nach dem Vergleichs-, Sach-, und / oder Ertragswertverfahren). Diese Leistung kostet einmalig 199,- € inkl. MwSt. pro zu ermittelndes Objekt. Bei einer Beauftragung unserer Firma für den Verkauf Ihrer Immobilie (Makleralleinauftrag) entfallen diese Kosten.

Wir bieten Ihnen:

  • Ortstermin mit einer Innen- und Außenbesichtigung der Immobilie und dem dazugehörigen Grundstück (die Fahrtkosten sind thüringenweit inklusive)
  • Analyse der offenliegenden Bausubstanz - Sichtung der gesamten Liegenschaft (soweit zugänglich) auf erkennbare Schäden und Mängel
  • detaillierte Aufnahme aller relevanten Objektinformationen in einem persönlichen Gespräch inklusive einer Absprache für die Berechnung notwendiger Unterlagen
  • Fotodokumentation
  • Stichpunktartige Beschreibung der Immobilie und der wesentlichen Grundstücksdaten
  • Ermittlung des Bodenwerts
  • Anwendung geeigneter Wertermittlungsverfahren (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren)
  • Marktanalyse mithilfe von Vergleichen derzeitiger Angebotsobjekte sowie bereits verkauften Objekten in der näheren Umgebung
  • Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches
  • Berücksichtigung sonstiger objektspezifischer Eigenschaften und Gegebenheiten
  • Ausstellung der Berechnung mit Stempel und Unterschrift für Ihre Unterlagen
  • Erstellung erfolgt innerhalb von 2 Werktagen im Anschluss an den Ortstermin und sobald alle Unterlagen vorliegen

Wir erstellen objektbezogene Wertermittlungen für:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Wohn-/Geschäftshäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen

Um eine möglichst genaue Werteinschätzung vorzunehmen, sind nachfolgende Unterlagen erforderlich. Sollten Ihnen einige Unterlagen nicht vorliegen, können diese ggf. über Ämter und Verwaltungen gegen eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von uns beantragt werden. Andernfalls erfolgt die Berechnungen mittels der vorliegenden Informationen sowie Schätzungen.

Allgemein benötigte Unterlagen:

  • vollständiger Grundbuchauszug (für alle zu bewertenden Flurstücke)
  • Dokumente zu den bestehenden Lasten oder Beschränkungen von Abt. II des Grundbuchs
  • Flurkartenausschnitt und / oder Bodenrichtwertauskunft
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis
  • Auskunft zur Erschließungs- und Straßenbaubeitragssituation
  • Bescheinigung über Sanierungsgebietsstatus
  • Baubeschreibung aus den Baugenehmigungsunterlagen
  • Wohn- / Nutzflächenberechnung
  • Berechnung der Brutto-Grundfläche (ggf. des Brutto-Rauminhaltes)
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte und Ansichten)
  • Angaben über Zeitpunkt und Umfang von Modernisierungsmaßnahmen und –kosten
  • Energieausweis
  • ältere Gutachten (wenn vorhanden)
  • Aussage zu Vorkaufsrechten

Bei vermieteten Einheiten zusätzlich:

  • Miet- / Pachtverträge
  • letzte Betriebskostenabrechnung
  • Mieterliste mit Aufstellung der aktuellen Mieten / Pachten (nettokalt) und der Nebenkosten
  • Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung
  • Angaben über Mietbindungen / öffentliche Förderung / Mietminderung
  • Auskünfte zu Mietrückständen und Rechtsstreitigkeiten

Bei Wohnungs- und Teileigentumseinheiten zusätzlich:

  • Miet- / Pachtverträge
  • letzte Betriebskostenabrechnung
  • Mieterliste mit Aufstellung der aktuellen Mieten / Pachten (nettokalt) und der Nebenkosten
  • Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung
  • Angaben über Mietbindungen / öffentliche Förderung / Mietminderung
  • Auskünfte zu Mietrückständen und Rechtsstreitigkeiten

* Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei der Wertermittlung um kein Gutachten handelt. Die Wertermittlung berücksichtigt in knapper Form die wesentlichsten wertbestimmenden Faktoren, ist jedoch nicht vergleichbar mit einem vollwertigen Gutachten. Der Auftragnehmer ist kein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um einen Termin mit uns zu vereinbaren.

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Zur Wertermittlung von Immobilien werde ich gern in folgenden Regionen mit meinen Leistungen zur Immobilienbewertung für Sie tätig:

Weimarer Land, Grammetal, Bad Berka, Kranichfeld, Weimar, Erfurt, Jena, Sömmerda, Kölleda, Arnstadt